Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1.) Wir liefern grundsätzlich zu unseren nachstehend abgedruckten Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Abweichungen von diesen Bedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen unserer
ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2.) Unsere Angebote und Preislisten sind stets freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen; mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich
bestätigen.
3.) Bei Verwendung der gelieferten Waren sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
II. Lieferung
1.) Wir verpflichten uns, die bestellte Ware unverzüglich an den Besteller auszuliefern. Durch vorübergehende Lieferengpässe
entstehende Lieferrückstände berechtigen unsere Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
2.) Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Wir sind nicht verpflichtet, vor Ausgleich von Zahlungsrückständen weitere Bestellungen auszuführen.
3.) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
III. Berechnung
1.) Unsere Preise richten sich stets nach unseren neuesten Preislisten.
2.) Für die Inrechnungstellung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist unser Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Waren zurückzutreten. Im Rahmen eines Gesamtauftrages vereinbarte Liefermengen, die von der Preiserhöhung nicht betroffen sind, werden hiervon nicht berührt.
3.) Die Preise verstehen sich incl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
4.) Lieferungen erfolgen grundsätzlich zuzüglich Frachtkosten, welche nach Größe unserer Waren und Art des Versands variieren können. Die Frachtkosten werden bei Bestellung ermittelt und auf der Auftragsbestätigung angezeigt.
5.) Für die Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
IV. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Monaten, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
V. Zahlungsbedingungen
1.) Unsere Rechnungen sind grundsätzlich im voraus zahlbar. Bei Handelspartnern und ausgewiesenen Geschäften gleichen Gewerks gilt eine Rechnungszahlung innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug.
2.) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden von uns unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Mahngebühren und Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens aber 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank, berechnet.
3.) Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir -
unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
4.) Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
VI. Versand
1.) Verladung und Versand der von uns gelieferten Waren erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.<
2.) Hinsichtlich der Versandart und des Versandweges sind wir bemüht, Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.
VII. Gewährleistung
1.) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben
erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen.
2.) Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen.
Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns eingehend bekannt zu machen. Nach
Ablauf der Frist gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand abgenommen.
3.) Ansprüche wegen Mängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht, soweit die gesetzlichen Regelungen
der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Verjährungsfristen vorsehen.
4.) Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nacherfüllung oder Minderung.
Der Anspruch auf Schadensersatz und auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen ist ausgeschlossen.
Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgesandt werden.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1.) Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware in einem ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
2.) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware
entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten.
Bleiben bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrechte bestehen, so erwerben sie Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
3.) Die aus Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres
etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner
Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring berechtigt es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
4.) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
5.) Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
6.) Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
7.) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit
Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die von uns gelieferten Waren ist grundsätzlich Freiberg. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist
Gerichtsstand ebenfalls Freiberg. Anderweitige hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden haben keine Wirksamkeit, es sei denn, dass wir uns ausdrücklich hiermit einverstanden erklären.
“Hilfe” >
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